Die Mehrzweckhalle als Marktort ist für die Aussteller zum Zwecke der Anlieferung ab 6:00 Uhr geöffnet. Marktschluß ist um 17:00 Uhr. Bitte verzichten Sie auf eine Anlieferung am Freitag Abend, da dies unsere Vorbereitungs-arbeiten behindert. Die Seiteneingänge der Halle werden nach erfolgter Anlieferung, spätestens jedoch um 8:00 Uhr wieder geschlossen. Danach bleibt nur der Haupteingang geöffnet. Die Aussteller sind verpflichtet, Fahrzeuge, Anhänger, etc. nach dem Entladen umgehend aus dem Eingangsbereich der Halle zu entfernen..
Die Aussteller sind verpflichtet, Fahrzeuge, Anhänger, ect. nach dem Entladen umgehend aus dem Eingangsbereich der Halle zu entfernen.
Die Rettungswege und Feuerwehrzufahrten sind unbedingt frei zu halten.
Den jeweiligen Standplatz bekommen die Aussteller vom Veranstalter am Markttag zugewiesen. Sonderwünsche ("gleicher Stand wie im Vorjahr") werden bei der schriftlichen Anmeldung nach Möglichkeit berücksichtigt, ein Anspruch darauf besteht nicht.
ACHTUNG: Da wir auch Gelegenheits-Aussteller berücksichtigen wollen, ist die Anzahl Tische/Person in der Regel auf 2, max. 3 beschränkt (Ausnahmen nur bei freiem Kontingent). Wir bitten um Ihr Verständnis.
In der Ausstellungshalle und im Foyer besteht ein absolutes Rauchverbot!
Tische in der Halle werden vom Veranstalter gestellt, im Außenbereich müssen eigene Tische mitgebracht werden. Um einen ungehinderten Besucher-Durchgang zu gewährleisten sowie aus Sicherheitsgründen (Brandschutz/ Fluchtwege) ist in der Halle das Aufstellen von zusätzlichen Beistelltischen, Tapeziertischen etc. generell untersagt.
Aus hygienischen Gründen sind das Mitibringen von Tieren und der Verkauf von Lebensmitteln nicht gestattet.
Die Ausstellungsplätze sind nach der Veranstaltung im sauberen Zustand zu verlassen. Plätze, die dem nicht entsprechen, werden ggf. vom Veranstalter auf Kosten des Ausstellers hergerichtet und Letzterer künftig nicht mehr berücksichtigt.
Im Interesse der zahlenden Besucher darf mit dem Einpacken und Abbau der Stände darf frühestens eine halbe Stunde vor dem Veranstaltungsende begonnen werden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstähle oder für Verluste infolge Brand oder höherer Gewalt.
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